Beipackzettel richtig lesen

21. Juni 2023

Beipackzettel

Beipackzettel sind nicht besonders beliebt: Sie sind unhandlich und der Inhalt besteht aus Fachwörtern und komplizierten Sätzen. Richtig? Stimmt nicht ganz, denn alle Beipackzettel sind nach demselben System aufgebaut. Hat man es einmal durchschaut, ist es nicht mehr schwer zu verstehen. Wir zeigen Ihnen hier, wie die Beipackzettel aufgebaut sind. Denn das Verständnis von Beipackzetteln ist wichtig, dass Sie Ihr Medikament korrekt anwenden können.  

Wie ein Buch mit sieben Siegeln?

Dass Beipackzettel auf den ersten Blick kompliziert und oft schwer verständlich wirken, liegt am standardisierten Aufbau, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Text informiert über die Zusammensetzung, Wirkungsweise sowie Neben- und Wechselwirkungen des Medikaments und gibt Hinweise zur richtigen Einnahme. Gut zu wissen: Alle Beipackzettel sind nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Verstehen Sie einen, verstehen Sie alle. Wir gehen den Beipackzettel hier Stück für Stück mit Ihnen durch. Sollten Ihre Fragen danach nicht beantwortet sein, wenden Sie sich gerne an uns. 

Wie ist ein Beipackzettel aufgebaut?

Jeder Beipackzettel beginnt mit dem Namen des Medikaments, der manchmal noch Zusätze enthält. „comp“ oder „plus“ bedeuten beispielsweise, dass mehrere Wirkstoffe kombiniert sind. „mono“ bedeutet, dass es nur einen Wirkstoff enthält. Ergänzungen wie „mite“ und „forte“ oder Zahlen wie 200 oder 400 geben Hinweise auf den Wirkstoffgehalt. „retard“ oder „depot“ steht bei Medikamenten, deren Wirkstoff langsam über den Tag verteilt freigesetzt wird. 

Die darauffolgende Zusammensetzung ist wichtig für Allergiker, denn hier sind – neben der Wirkstoffmenge pro Tablette, Kapsel, Ampulle, Dragee, 100 Gramm Salbe oder 100 Milliliter Lösung beziehungsweise Saft – auch die „Weiteren Bestandteile“ angegeben. Hier finden Sie eine Auflistung sämtlicher Hilfsstoffe.

Unter Anwendungsgebiete oder Indikation sind die Krankheiten aufgeführt, bei denen das Medikament erfolgreich wirkt. Die Aufzählung ist allerdings nicht immer vollständig, weil die Zulassung des Arzneimittels vielleicht nur für einige, aber nicht alle Anwendungsgebiete beantragt oder erfolgt ist.

Eine Kontraindikation bezeichnet einen Umstand, bei dem die Anwendung eines bestimmten Medikaments aufgrund potenziell gefährlicher gesundheitlicher Auswirkungen nicht ratsam ist. Es gibt verschiedene Gründe für Kontraindikationen, wie z. B. eine unzureichende oder zu starke Wirkung von Arzneimitteln unter bestimmten Bedingungen, mögliche Schädigungen für das ungeborene Kind bei Schwangeren oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Achten Sie bei der Überprüfung von Kontraindikationen darauf, ob Sie an den aufgeführten Krankheiten leiden. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie uns oder Ihren Arzt darauf an. 

Die Warnhinweise/Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung betreffen die Anwendung während der Schwangerschaft oder Stillzeit, die Vermeidung der Teilnahme am Straßenverkehr und die Vermeidung von Tätigkeiten, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.

Die unter Nebenwirkungen aufgelisteten unerwünschten Wirkungen können auftreten, meistens aber mit geringer Wahrscheinlichkeit. Pharmahersteller müssen sämtliche bekannten Nebenwirkungen aufführen, auch wenn sie beispielsweise nur bei einem einzigen Patienten vorgekommen sind. Wie viele Patienten nach Anwendung des betreffenden Arzneimittels Beschwerden hatten, können Sie in den Häufigkeitsangaben der Hersteller lesen. 

  • Sehr selten: weniger als 0,01 Prozent 
  • Selten: 0,01 bis 0,1 Prozent 
  • Gelegentlich: 0,1 bis 1 Prozent
  • Häufig: 1 bis 10 Prozent
  • Sehr häufig: mehr als 10 Prozent

Auch Einzelfälle muss der Hersteller im Beipackzettel aufführen. Das sind Ereignisse oder Verdachtsfälle, die zahlenmäßig noch nicht erfasst sind, aber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet wurden. Zu den genauen Häufigkeitsangaben sind Pharmaunternehmen seit 1978 per Arzneimittelgesetz verpflichtet, ebenso wie zur lückenlosen Angabe über Inhaltsstoffe und Wirkungen.

Wechselwirkungen bedeutet, dass es Arzneimittel oder Lebensmittel gibt, die sich mit dem Medikament nicht vertragen. Die Wirkung eines oder beider Medikamente kann vermindert oder verstärkt werden, außerdem kann ein Präparat kürzer oder länger wirken, als es soll. 

Wie, wann, wie viel, wie oft und wie lange sollen Sie Ihr Medikament einnehmen oder anwenden – diese Informationen finden Sie im Abschnitt Dosierungsanleitung/Art und Dauer der Anwendung, falls Sie von Ihrem Arzt keine anderen Informationen bekommen haben. Halten Sie sich bitte an die angegebenen Einnahmemengen und -zeiten, dann kann das Medikament am besten wirken.

Was ist zu tun, wenn die Einnahme versehentlich vergessen wurde oder Sie das Medikament zwei Mal innerhalb kurzer Zeit eingenommen haben? Das erfahren Sie unter der Rubrik Anwendungsfehler und Überdosierung.

Im Abschnitt Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit finden Sie Informationen zur Aufbewahrung und wie lange das Medikament auch beispielsweise nach dem Öffnen der Saftflasche verwendet werden kann. 

Ärzte, Apotheker und Juristen prüfen den Inhalt eines Beipackzettels sorgfältig, bevor er vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt wird. Einerseits dient dies dazu, Sie als Anwender schützen, andererseits soll es die Hersteller vor Schadensersatzansprüchen bewahren. Der Beipackzettel kann jedoch keine professionelle medizinische Beratung ersetzen. Wenden Sie sich bei Fragen daher immer an einen Arzt oder Apotheker. In der Sonnen-Apotheke haben wir eine abgetrennte Beratungsecke, in der wir, wenn gewünscht, vertraulich Ihre offenen Fragen beantworten können.   

Das Team der Sonnen-Apotheke berät Sie gern

Wir unterstützen Sie mit viel Wissen und Erfahrung rund um das Thema Medikamenteneinnahme, Verträglichkeit von Medikamenten und Wechselwirkungen. Kommen Sie einfach bei uns in der Sonnen-Apotheke auf der Lister Meile vorbei, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!